Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte seinen Diskussionsentwurf zur Umsetzung von Artikel 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie bis zum 31. Juli 2020 zur Konsultation gestellt. In der Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft e.V. begrüßen wir gute Ansätze zur Stärkung von Nutzerrechten und kollektiver Rechtewahrnehmung. Nicht zuletzt macht der Entwurf einen großen Schritt hin zu einem Recht auf Remix, das wir und viele andere seit langem fordern. Diese positiven Vorschläge kommen jedoch um einen hohen Preis: Sie sind der Zuckerguss auf der bitteren Pille Uploadfilter.
Wir kritisieren, dass der Entwurf die Uploadfilter einführen will, gegen die sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag (12.03.2018) und nach ihrer Zustimmung zur Richtlinie in einer Protokollerklärung (15.04.2019) entschieden ausgesprochen hatte. Der Einsatz von Uploadfiltern soll hier erstmals gesetzlich vorgeschrieben werden. Der seit 25 Jahren etablierte Damm gegen allgemeine Überwachungspflichten, der bei der Bekämpfung von Terrorpropaganda, Hasskriminalität und andere Verbrechen im Internet hält, droht im Urheberrecht zu brechen.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf, die Pflicht zur automatisierten Sperrfilterung der Richtlinie nicht umzusetzen und sich stattdessen, wie in der Protokollerklärung angekündigt, dafür einzusetzen, dass der europäischen Gesetzgeber das Defizit Uploadfilter korrigiert. Dies ist der richtige und gebotene Weg, um nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und nachhaltig ein Uploadfilter-freies Internet zu sichern und die andernfalls vorgezeichneten Beschränkungen der Meinungsfreiheit zu vermeiden.