Am 25. Januar hat der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) seine Position zur Kultur-Flatrate veröffentlicht. Das Papier ist von maßlosen Übertreibungen, hinkenden Vergleichen und Schüssen in die eigenen Füsse durchzogen. Da sich zwischen den Zeilen erstmals eine Gesprächsbereitschaft erkennen lässt, verdient es dennoch eine Antwort.
(Dieser Text ist am 10.2.2010 auf Netzpolitik erschienen und hat dort eine rege Diskussion ausgelöst.)
Tauschbörsen gibt es, seit Napster 1999 startete. Eben so lange wird der Vorschlag diskutiert, diese kulturelle Praxis gegen eine pauschale Vergütung zu erlauben. Er entspricht der Logik des Urheberrechts, das in Fällen, in denen eine große Zahl von Nutzern eine große Zahl von geschützten Werken nutzt, eine kollektive Rechtewahrnehmung vorsieht. Als im 19. Jahrhundert Komponisten sich nicht in der Lage sahen, von jedem Cafehaus, das ihre Musikstücke aufführte, individuell eine Vergütung einzufordern, schlossen sie sich zu einer Verwertungsgesellschaft zusammen, die seither diese Aufgabe für die Gemeinschaft der Komponisten übernimmt. Als Ende der 1950er Tonbandgeräte in privaten Haushalten aufkamen, folgte der deutsche Gesetzgeber derselben Logik und führte die pauschalvergütete Privatkopiererlaubnis ins Urheberrecht ein: Was man nicht unterbinden kann, muss man zulassen und den Urhebern eine angemessene Vergütung zusichern. Derselben Logik folgt auch die Kultur-Flatrate: das massenhafte Austauschen von Dateien durch Privatpersonen lässt sich nicht unterbinden, also muss man es zulassen und pauschal vergüten.
Der Vorschlag wurde zuerst von Urheberrechtsgelehrten aufgebracht und dann sehr schnell von Vertretern der Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften, von Verbänden von Musikern und anderen Künstlern, Internet-Nutzern und Verbrauchern, von Technologen und schließlich auch von Politikern aufgegriffen und weiterentwickelt. Rechtliche, technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien, Pilotprojekte und Gesetzentwürfe sind erstellt worden. Auf der Isle of Man steht eine Kultur-Flatrate unmittelbar vor dem Start. In Deutschland haben im vergangenen Jahr auch politische Parteien und der Kulturrat das Modell aufgegriffen. Nach zehn Jahren ist die international geführte Debatte entsprechend ausgereift. Davon, dass “ein derart unausgegorenes Konzept so schnell Karriere gemacht” habe, kann also keine Rede sein.
Der Musikindustrieverband hat die Kultur-Flatrate bislang als Kapitulation, Enteignung oder gar Kommunismus abgetan. Nach einem berühmten Vorbild hat er sich Augen, Ohren und Mund zugehalten, um dann sagen zu können, dass “eigentlich niemand genau weiß, was damit genau gemeint ist.” Genau so leitet er auch sein Positionspapier ein. Da man sich aber nicht gegen etwas positionieren kann, das man gar nicht kennt, heißt es schon einen Satz weiter: “Gemeint ist mit der Kulturflatrate meist eine Zwangsabgabe auf den Internetzugang, mit der Urheber und Kreative für die illegale Nutzung ihrer Arbeit entlohnt werden sollen.”
Dabei handelt es sich um eine verzerrte Darstellung. Vor der Diskussion der zehn Argumente hier also zunächst eine sachliche Darstellung dessen, was gemeint ist:
Eine gesetzliche Erlaubnis zum Online-Austauschen von veröffentlichten urheberrechtlich geschützten Werken durch natürliche Personen zum privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch gegen Zahlung einer angemessenen und kollektiv verwalteten Vergütung.
Es geht also weder um illegale Handlungen, die rechtlich gar nicht entlohnt werden dürfen, noch geht es um die “Lösung aller Probleme”, sondern um einen bestimmten Sonderfall, wie es der Drei-Stufen-Test für urheberrechtliche Schranken vorschreibt.
Nun zu den zehn Punkten des BVMI im einzelnen.
“1. Die Kulturflatrate ist unfair, weil Verbraucher für etwas bezahlen, was sie gar nicht nutzen.
Heute kann der Konsument nach persönlichen Vorlieben entscheiden, ob er sein Geld lieber für Musik, Filme, Bücher oder andere Kulturprodukte ausgibt. Dabei kann er bereits heute wählen, ob er einen einzelnen Song kaufen möchte oder lieber ein Musikabonnement abschließt. Mit der Kulturflatrate hat das ein Ende. Denn sie ist – ähnlich wie die GEZ – eine Zwangsabgabe, mit der Verbraucher für etwas bezahlen müssen, dass sie unter Umständen gar nicht nutzen.”
Der Musikindustrieverband argumentiert hier wie unter den Punkten 3.) und 6.) nicht im eigenen, sondern im Interesse von Verbrauchern, sozial Schwachen und Urhebern. Diese neue Selbstlosigkeit ist erfreulich, aber wenig glaubwürdig.
Oft genug kann der Konsument keineswegs entscheiden, ob er sein Geld für die Produkte der Kulturindustrie ausgibt oder nicht. Wer ein Nokia-Handy der Oberklasse kauft, bezahlt ungefragt die Möglichkeit, ein Jahr lang alle Stücke aus dem Katalog der Major-Labels herunterzuladen, auch wenn er sie gar nicht nutzt. Wer ein Waschmittel kauft, bezahlt mit dessen Werbeetat den Kinofilm im irreführend benannten “Free TV”, auch wenn er ihn gar nicht ansieht. Auch die Kulturindustrie lässt sich also mit — versteckten — Zwangspauschalen bezahlen.
Daneben gibt es in der Tat eine öffentliche Umverteilung zur Kulturförderung. Bürger können auch hier nicht individuell entscheiden, ob ihre Steuern für Schulen ausgegeben werden, auch wenn sie gar keine Kinder haben, oder für Theater, auch wenn sie sich nicht dafür interessieren. Und Besitzer von Empfangsgeräten müssen Rundfunkgebühren bezahlen, auch wenn sie keine öffentlich-rechtlichen Programme wahrnehmen. Den grundgesetzliche Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt. Warum führt der BVMI also dieses Beispiel an? Will er beim RTL-Publikum Zustimmung heischen und mit der Abwehr der Kultur-Flatrate auch gleich die Rundfunkgebühren abschaffen? Wohl kaum. Träte der Verband ernsthaft für ihre Abschaffung ein, würden ihm seine Mitglieder unverzüglich das Mandat entziehen. Die erhalten über die Rundfunkgebühren nämlich erhebliche Einnahmen — und werden sie auch über die Kultur-Flatrate erhalten. Dort, wo der Verbraucher “bereits heute wählen” kann, für welche Produkte er Geld ausgibt, ändert die Kultur-Flatrate gar nichts — genauso wie die Rundfunkgebühren daran nichts ändern. Das Eine hat mit dem Anderen schlicht nichts zu tun.
“2. Die Kulturflatrate entzieht gerade den neuen digitalen Geschäftsmodellen die ökonomische Basis.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft arbeitet mit Hochdruck am Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle. Die Kulturflatrate würde diese Anstrengungen torpedieren. Wenn im Internet Musik, Filme oder Bücher bei Zahlung einer Pauschalabgabe ohne Schranken frei verfügbar sind, gibt es für Konsumenten keinen Grund mehr, die bestehenden legalen, kostenpflichtigen Angebote zu nutzen. Die ohnehin schon risikoreichen Investitionen bleiben aus, weil man mit „kostenlos“ nicht konkurrieren kann.”
Die Musikindustrie arbeitet seit Beginn der Massenverbreitung des Internet, also seit fünfzehn Jahren, unter Hochdruck am Aufbau passender Geschäftsmodelle. Davon allerdings mehr als zehn Jahre in der irrigen Annahme, sie könne mit digitaler Rechtekontrolltechnologie (DRM) die alte Mangelwirtschaft im Digitalraum nachbilden. Den Nachweis, dass man mit Musik im Internet Geld verdienen kann, erbrachte dann mit iTunes nicht zufällig ein branchenfremder Hersteller von Computern und Medien-Playern.
Daneben entstehen in der Tat fast täglich neue Internet-native Dienste. Zu den erfolgreichen gehören solche, die auf Fairness, Partnerschaft mit Hörern und Nutzern und Transparenz setzen, wie Magnatune.com. Im völligen Gegensatz zu der Behauptung des BVMI werden gerade auch diejenigen, die ihre Musik, Filme, Bücher und Computerspiele frei verfügbar machen und ihre Fans auffordern, zu zahlen, was sie möchten, von diesen reich belohnt. Wir sind gerade erst dabei, die neue Kultur des Überflusses an digitalen Kulturgütern, des Teilens und Kooperierens sowie ihre Ökonomie zu entwerfen. In der Mangelwirtschaft gebildete Intuitionen helfen dabei nicht weiter.
Zum Beispiel: Vor der Wahl, das Gleiche umsonst oder kostenpflichtig zu bekommen, scheint für die Meisten die Entscheidung klar. Nur sind iTunes und Tauschbörsen nicht das Gleiche. Kostenlos hat seinen Preis: langsame und abbrechende Downloads, ungewisse Qualität und Schad-Software. Da es sich um offene von privaten Peers betriebene Netze handelt, wird sich daran auch nichts ändern, wenn die Kultur-Flatrate eingeführt wird. Deshalb werden kommerziellen Angebote auch dann weiter mit ihnen konkurrieren können. Schließlich hat sich iTunes zu einer Zeit etabliert, in der Tauschbörsen bereits weit verbreitet waren. Die heutigen Anstrengungen und risikoreichen Investitionen erfolgen, obwohl etwa die Hälfte der Internet-Bevölkerung angibt, Tauschbörsen zu nutzen. Die Kultur-Flatrate wird kostenpflichtige Angebote nicht torpedieren, sondern ergänzen.
“3. Die Kulturflatrate führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung aller Konsumenten und benachteiligt sozial Schwache.
Mit fortschreitender Digitalisierung und zunehmendem Ausbau der Bandbreiten sind immer mehr Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft vom unrechtmäßigen Gebrauch ihrer Produkte betroffen. Eine Kulturflatrate müsste mittelfristig nicht nur Musik, Filme oder Bücher erfassen, sondern würde alle Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen. Nach Schätzungen der Bundesjustizministerin kämen auf jeden Verbraucher mit Internetanschluss zusätzliche Kosten in Höhe von 50 Euro pro Monat zu. Gerade sozial Schwache können sich das nicht leisten.”
Da eine faire Ausschüttung der Vergütung auf Basis der empirisch erhobenen Nutzung von Werken Ziel der Kultur-Flatrate ist und tatsächlich fast alle Medienformate getauscht werden, hat der BVMI recht: alle Werkarten, die auch von der Privatkopiererlaubnis erfasst sind, müssen vergütet werden. Ob Software und Games, die eine Ausnahme beansprucht haben, auch aufgenommen werden sollen, ist zu diskutieren.
Dass sich der Lobbyverband der Musikindustrie für die Konsumenten oder gar für die sozial Schwachen einsetzt, ist jedoch nicht glaubwürdig. Hat man schon davon gehört, dass die Musikindustrie Sonderangebote für Hartz IV Empfänger macht? Dagegen befreit sie die vom BVMI als unfair angegriffene GEZ von den Rundfunkgebühren. Selbstverständlich können kollektive Systeme Vorkehrungen treffen, um die Beteiligung von Bürgern mit besonderen Bedürfnissen an der Informationsgesellschaft zu sichern. Profitorientierte Unternehmen dagegen haben an Mitbürgern mit schwacher Kaufkraft keinerlei Interesse.
Seit Prof. Fisher in seinem Buch “Promises to Keep” von 2004 auf Basis aller verfügbaren Daten und begründeter Annahmen einen faire Vergütung von rund fünf US-Dollar errechnet hat, wird in vielen Ländern und Währungen von einem Betrag von fünf ausgegangen. Fünf Euro im Monat auf 30 Millionen Breitbandzugänge in Deutschland ergeben 1,8 Milliarden Euro im Jahr. Dieser erhebliche Betrag ersetzt die bestehenden Einnahmekanäle der Kultur- und Kreativwirtschaft natürlich nicht, sondern ergänzt sie. Er vergütet erstmals massenhafte Nutzungen, für die die Industrie in zehn Jahren keine angemessene Lösung gefunden hat.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die hier offenbar gemeint ist, warf auf der BMJ-Konferenz “Die Zukunft des Urheberrechts” im Mai 2009 den zehnfachen Betrag von 50 Euro in die Diskussion und wiederholte diese “Schätzung” kurz darauf in einer Tageszeitung — beide Male ohne jegliche Begründung oder Quellenangabe. Die Äußerung einer Bundesjustizministerin hat natürlich ein erhebliches Gewicht. Umso mehr setzt sie sich dem Vorwurf der Verantwortungslosigkeit aus, wenn sie in einer so wichtigen gesellschaftlichen Debatte eine Behauptung in die Welt setzt, die niemand überprüfen kann. Bis Frau Zypries, die heute als Mitglied des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestages weiterhin mit dieser Thematik befasst ist, ihre Behauptung begründet, muss davon ausgegangen werden, dass sie keinen anderen erkennbaren Sinn hat, als jegliche Diskussion über die Kultur-Flatrate im Keim zu ersticken: Kein Bürger wird auf den Preis von 30 Euro für einen Breitbandzugang eine Urheberrechtsvergütung von 50 Euro akzeptieren. Bis dahin ist es genauso unredlich, wenn entschiedene Gegener wie der Börsenverein des deutschen Buchhandels und der BVMI dieses Schreckgespenst wiederholen.
“4. Die Kulturflatrate erfordert den Aufbau eines gigantischen Bürokratie- und Verwaltungsapparates.
Ließ sich die Erhebung einer Kulturflatrate noch vergleichsweise einfach organisieren, fangen die Probleme bei der Verteilung der Gelder erst richtig an. Schon heute beschäftigen Verwertungsgesellschaften Heerscharen von Mitarbeitern für die Erfassung, Bewertung und Verteilung von Lizenzeinnahmen. Die Kulturflatrate würde diesen Verwaltungsaufwand gigantisch erhöhen. Während der Kulturflatrate viele attraktive Arbeitsplätze bei Labels, Verlagen oder Filmproduktionen zum Opfer fallen würden, schafft sie gleichzeitig tausend langweilige für die Verwaltung und Verteilung. Schöne neue Kreativarbeitswelt.”
“Gigantische” “Heerscharen” — hier häufen sich die Superlative. Tatsächlich beschäftigt die GEMA laut ihrem Jahresbericht 1.103 Mitarbeiter, davon die Hälfte im Außendienst. Die Kultur-Flatrate wird weder Außendienstmitarbeiter erfordern, die durch Clubs und Schuhläden ziehen, noch wird sie mit handgeschriebenen Meldezetteln arbeiten. In einer digitalen Umgebung wird sie weitgehend automatisiert verwaltet. Ihre Einnahmen werden im Gegenteil eine Vielzahl von Arbeitsplätzen von Urhebern und aufführenden Künstlern mitfinanzieren, und dort, wo Labels, Verlage und Filmproduktionsunternehmen einen Mehrwert schaffen, auch diese.
“5. Die Kulturflatrate verflacht die Kultur.
Bei der Kulturflatrate ist ein Song aus dem Computer genauso viel wert wie Beethovens Neunte, ein Pornofilm das gleiche wie ein cineastisches Meisterwerk und der Groschenroman steht auf einer Ebene mit dem literarischen Klassiker. Weil für die Abrechnung nur die Masse der Downloads zählt, entfällt jeder Anreiz Zeit und Geld in Nischenprodukte zu investieren. Die kulturelle Vielfalt nimmt ab. Die Kultur verflacht.”
Auf einer CD kostet ein Album elektronischer Musik etwa genauso viel wie eine Symphonie — natürlich nicht ein einzelner Song, hier werden wieder Äpfel und Birnen verglichen. Auch die Preise eines Groschenromans und der Reclam-Ausgabe eines literarischen Klassikers liegen nicht weit auseinander. Der Preisvergleich von Pornofilm und cineastischem Klassiker dagegen fällt klar zugunsten des Pornos aus: Was mehr kostet, ist auch mehr wert?
Auch für die Abrechnung der Musikkonzerne mit ihren Künstlern zählt allein die Masse der Verkäufe. Den Anreiz, in Nischenprodukte zu investieren, verspüren sie schon seit den 1990ern nicht mehr, also lange vor Beginn von Tauschbörsen. Mit ihrer Konzentration auf immer weniger Superstars und Neuauflagen von Bestsellern waren sie es, die die Reduktion der kulturellen Vielfalt und die Verflachung der Kultur betrieben haben. Mit dieser unternehmerischen Fehlentscheidung haben sie das Feld den Indie-Labels überlassen. Deren Anteil an den Charts hat in der gleichen Zeit deutlich zugenommen. Die Verbraucher wertschätzen kulturelle Vielfalt. Die wird die Kultur-Flatrate fördern — im Gegensatz zum Hausverbot im Internet und ähnliche Zwangsmassnahmen, die die Musikindustrie fordert.
“6. Die Kulturflatrate nimmt Urhebern und Künstlern das Recht über die Verwendung ihrer Werke selbst zu bestimmen.
Heute können Urheber, Künstler, Autoren und andere Rechteinhaber frei darüber entscheiden, wie und wo ihre Werke und Produkte verwendet werden dürfen. Sind im Internet alle Kulturgüter auch nur für den nicht kommerziellen Gebrauch frei nutzbar, kommt dies einer Enteignung der Rechteinhaber gleich. Denn wenn die Kulturflatrate Sinn haben soll, hat der Konsument keine Möglichkeit mehr zu unterscheiden, was legal und was unter Umständen illegal ist. Dementsprechend kann der Rechteinhaber sich auch nicht mehr dagegen wehren, wenn er nicht will, dass seine Produkte im Netz frei verfügbar sind.”
Auch hier werden Äpfel und Birnen gleichgesetzt. Urheber und Künstler haben allein die Freiheit, sich auf Total-Buy-Out-Verträge einzulassen, nach Alternativen zu suchen oder ihren Broterwerb zu wechseln. Entscheiden sie sich für ersteres, haben sie keinerlei Möglichkeit mehr, darüber zu entscheiden, wie und wo ihre Werke verwendet werden. Das ist die tagtägliche Enteignung durch die Kulturindustrie.
Die Verwerter, deren Interessenidentität mit den Urhebern und Musikern der Begriff “Rechteinhaber” suggerieren soll, sind es, die Abmahnwellen, Three-Strikes, Internet-Filterung und andere extremistische Zwangsmassnahmen gegen die freie Verfügbarkeit ihrer Produkte betreiben. Dass Verbraucher nicht unterscheiden können, was legal ist und was nicht, hat die Industrie bislang nicht davon abgehalten, mit allen verfügbaren Mitteln gegen sie vorzugehen. Diese freie Verfügbarkeit ist aber gerade nicht die Folge der Kultur-Flatrate, sondern der status quo, auf den die Kultur-Flatrate eine Antwort bietet, indem sie den Urhebern eine Vergütung sichert.
“7. Die Kulturflatrate widerspricht den ökonomischen Prinzipien unserer Gesellschaft.
Bestehende, markwirtschaftliche Prinzipien in der Kultur- und Kreativwirtschaft haben eine einzigartige kulturelle Vielfalt hervorgebracht. Wesentlicher Bestandteil einer freien Marktwirtschaft ist, dass der Produzent über die Verwertung seiner Produkte frei entscheiden kann. So kann er beispielsweise über den Preis frei entscheiden. Diese grundlegenden Prinzipien werden durch die Kulturflatrate außer Kraft gesetzt, denn mit der Einführung der Kulturflatrate wird privates geistiges Eigentum zum öffentlichen Gut. Die Kulturflatrate ist die Verstaatlichung der Kultur- und Kreativwirtschaft.”
Darauf, dass die unternehmerischen Entscheidungen der Musikkonzerne in den 1990ern gerade keine “einzigartige kulturelle Vielfalt” hervorgebracht hat, sondern das genaue Gegenteil, ist bereits hingewiesen worden. Diese Phase stellt nur eine Extremform der fließbandartigen Produktion des Immergleichen durch die Kulturindustrie dar, die Horkheimer und Adorno bereits 1944 so scharfsichtig analysiert haben. Tatsächlich ist kulturelle Vielfalt hier nicht das Thema des BVMI.
Die Kernaussage ist vielmehr: Es geht uns nicht um eine realistische Lösung eines real-existierenden Problems, sondern ums Prinzip. Wenn Wirklichkeit und Prinzip auseinander klaffen, muss die Wirklichkeit angepasst werden, nicht das Prinzip. Und das heißt Privateigentum. Nun sind aber zur Veröffentlichung bestimmte kreative Werke — anders als materielle Sachen — mit ihrer Veröffentlichung ihrer Natur nach tatsächlich öffentliche Güter. Erst das staatlich garantierte Urheberrecht macht sie zu handelbaren Gütern, für eine begrenzte Zeit und in Abwägung mit dem öffentlichen Gemeinwohlinteresse. Durch die sich wandelnde medientechnologische Wirklichkeit muss diese Abwägung selbstverständlich immer wieder neu getroffen werden. Eine Schrankenbestimmung als angemessene Antwort auf Tauschbörsen steht daher im völligen Einklang mit den Prinzipien des Urheberrechts.
Die belegfreie Behauptung schließlich, die Kultur-Flatrate sei “die Verstaatlichung der Kultur- und Kreativwirtschaft”, ist schlicht unverständlich. Der Staat spielt an zwei Punkten eine Rolle: die Volksvertretung novelliert Gesetze, in diesem Fall das Urheberrechtsgesetz, und eine Behörde führt die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften im öffentlichen Interesse. Weder hat irgendjemand vorgeschlagen, dass der Staat die kollektive Rechtewahrnehmung übernimmt — dafür sind, wie es unter 4.) richtig heißt, die Verwertungsgesellschaften zuständig –, noch dass Beamte die Geschäftsführung von Bertelsmann oder Universal übernehmen. Offenbar verursacht der starre Blick auf Prinzipien Hirngespinste.
“8. Die Kulturflatrate verstößt gegen international geltendes Urheberrecht.
Die Kulturflatrate verstößt gegen wesentliche Prinzipien des international geltenden Urheberrechts. Gerade aber weil sie Probleme lösen soll, die erst durch das globale Medium Internet entstanden sind, ist sie als nationaler oder europäischer Alleingang völlig untauglich.”
Auch hier wird ein schwerwiegender Vorwurf ohne den geringsten Beleg erhoben. Wo die Gutachten von Prof. Lucas und Prof. Roßnagel auf jeweils über hundert Seiten die Vereinbarkeit der Kultur-Flatrate mit nationalem, europäischem und internationalem Recht begründen, braucht der BVMI nur einen zweimal wiederholten Einzeiler, um das Gegenteil zu behaupten. Zweifellos ein herausragender rhetorischer Tiefpunkt in diesem an Tiefpunkten so reichen Papier.
Mit dem zweiten Satz erklärt der Verband auch Alleingänge wie die von Sarkozy bei der digitalen Todesstrafe oder von der Leyens bei der Internet-Filterung für völlig untauglich. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass daraus die Kränkung spricht, den Umgehungsschutz für DRM zunächst vom US-Kongress abgelehnt, dann von der WIPO in den Internet-Abkommen durchgesetzt bekommen zu haben, nur um nach zehn Jahren DRM selbst als völlig untauglich zu erkennen und es aufzugeben.
“9. Die Kulturflatrate führt zu einer Entwertung des geistigen Eigentums.
Durch Flatrates geht beim Konsumenten das Gefühl für den Wert individueller, kreativer Leistung verloren. Was beim Telefonanschluss oder Internetzugang sinnvoll sein mag, taugt nicht als ökonomisches Prinzip zur Erreichung von kulturellen Höchstleistungen.”
Wie unter Punkt 5.) wird hier eine Übereinstimmung von Preis und Wertschätzung behauptet, oder zugespitzt: Höchstpreise führten zu kulturellen Höchstleistungen. Bevor der BVMI diese unbewiesene Behauptung gegen die Kultur-Flatrate ins Feld führt, sollte er sie an seine Mitglieder richten, die ihre Gesamtkataloge gegen einen für den Verbraucher nicht erkennbaren Preis verkaufen, wie bei Nokias “Comes with music”, oder ohne Aufpreis oder gegen eine Pauschale von fünf Euro im Monat an ISPs lizenzieren. Auch hier muss sich der Verband fragen lassen, ob er das Mandat hat, sich öffentlich gegen Flatrates auszusprechen, die seine Mitglieder praktizieren.
“10. Die Kulturflatrate wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Die Digitalisierung und das Internet haben die Komplexität des Urheberrechts enorm erhöht. Da erscheint die Kulturflatrate – ähnlich wie die Steuerreform auf dem Bierdeckel – als einfache Lösung einer zunehmend komplexer werdenden Welt. Aber der Schein trügt. Wer soll ihre Höhe festlegen? Wer legt fest, was ein Buch, ein Film, ein Musikstück oder ein Foto wert ist? Wer entscheidet über die Verteilung innerhalb der einzelnen Bereiche der Kreativwirtschaft? Wie soll die Nutzung gemessen werden, ohne beispielsweise den Internetverkehr zu überwachen und damit datenschutzrechtliche Fragen aufzuwerfen? Welche Institution soll die Gelder verteilen? Wie bleiben die Eigentumsrechte der Urheber und Leistungsschutzrechtinhaber gewahrt? Wo sollen in Zukunft die Anreize für Investitionen in junge Talente herkommen? Wer entscheidet darüber wer Künstler und was Kunst ist und wer kein Künstler und was nicht Kunst ist? Wer soll an ihr beteiligt werden, nur die Urheber und Künstler oder auch Labels, Verlage und Produzenten? Die Liste dieser Fragen ließe sich endlos weiterführen. Stellt man sie den Befürwortern der Kulturflatrate, erntet man meist nur ein müdes Achselzucken. Bis sie beantwortet sind, bleibt die Kulturflatrate nur Floskel ohne Inhalt und kein nachhaltiges Konzept für eine zukunftsfähige Kultur- und Kreativwirtschaft.”
Das Urheberrecht ist komplex. Jede Regulierung ist notwendig eine Komplexitätsreduktion. Die Reduktion darf jedoch nicht so weit gehen, dass sie Grundrechte verletzt. Deshalb ist es eine unerträglich einfache Lösung, im Interesse der Unterhaltungsindustrie Bürgern nach zwei Warnungen schlicht den Internet-Zugang zu kappen. Dagegen kann die Kultur-Flatrate als Bierdeckelmodell nur behaupten, wer zehn Jahre Literatur und Debatte ignoriert. Darin finden sich Antworten auf die folgenden — meist guten und wichtigen, wenn auch keineswegs “endlosen” — Fragen. Viele der Fragen beantworten sich unmittelbar aus dem bestehenden System der Verwertungsgesellschaften.
Ein müdes Achselzucken ist die einzig mögliche Reaktion auf diejenigen, die die Kultur-Flatrate als Kapitulation, Enteignung oder Kommunismus verdammen wollen. Wo die Kultur-Flatrate ernsthaft, konstruktiv und ergebnisoffen geprüft wird, bin ich zumindest, der ich mich als Befürworter der Kultur-Flatrate persönlich angesprochen fühle, immer gerne bereit, meine Kenntnisse und Ideen in das Gespräch einzubringen. Auch wenn der BVMI sich noch schwer tut, ist aus dem Positionspapier die Bereitschaft herauszulesen, die Floskeln hinter sich zu lassen und in die immer breiter werdende konstruktive Debatte um die Kultur-Flatrate einzusteigen. Eines zumindest macht es deutlich: dass der BVMI der Kultur-Flatrate keinerlei nachhaltiges Konzept für die Zukunft von Kultur und Kreativität entgegenzusetzen hat.