“Geplantes Leistungsschutzrecht ist Totgeburt”, heißt es in der Pressemitteilung der DigiGes. Die netzpolitische Organisation kritisiert in ihrer Stellungnahme (PDF) das geplante Sonderrecht für Presseverlage sowie die Verlegerbeteiligung an kollektiven Vergütungen, die den Urhebern zustehen, und fordert die Bundesregierung auf, sich für die Sicherung von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit bei der Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie – die berüchtigten Uploadfilter – einzusetzen. Das Bundesjustizministerium hatte am 15. Januar 2020 einen Diskussionsentwurf für ein Erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts vorgelegt und bis zum 31. Januar um Stellungnahmen gebeten.
weitere Stellungnahmen
Unter den weiteren Stellungnahmen möchte ich besonders hinweisen auf die von:
- Julia Reda
- Freischreiber
- Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
- Initiative gegen ein Leistungsschutz-recht (IGEL)
Presseecho
- Stefan Krempl, Leistungsschutzrecht: Verleger wollen maximal drei Wörter lizenzfrei zulassen, Heise, 12.02.2020
- Stefan Krempl, “Fiasko”, “Totgeburt”: Scharfe Kritik am geplanten neuen Leistungsschutzrecht, Heise, 05.02.2020