Die Rundfunkkommission der Länder hat heute den Entwurf des 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zur Diskussion gestellt. Dazu heißt es einleitend:
“Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, OTT, Streaming, Let‘s Plays oder user-generated-content sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben.”
Daher will der Entwurf nichts weniger, als den Rundfunkbegriff neu definieren. Mit dem Konzept des “Bagatellrundfunks” soll der Streit um die rundfunkrechtliche Zulassungspflicht von Youtube-Kanälen beendet werden. Die inhaltliche Federführung zu diesem Bereichen liegt bei Hessen. Zudem werden Regulierungen für Plattformen (Federführung: Nordrhein-Westfalen) und für Intermediäre (Federführung: Hamburg) vorgeschlagen. Koordiniert wird das Verfahren der Rundfunkkommission wie immer von Rheinland-Pfalz. Der Entwurf sieht vor, den Rundfunkstaatsvertrag in “Medienstaatsvertrag” umzubenennen.
Die Onlinebeteiligung war ursprünglich vom 23. Juli bis zum 26. August 2018 geplant. Da bereits in der ersten Woche über 300 Stellungnahmen eingegangen sind, hat die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz entschieden, die Frist für die Einreichung bis zum 30. September 2018 zu verlängern. Stellungnahmen werden über das Kontaktformular erbeten.
Siehe auch
- Die StK RLP hat die Eingaben veröffentlicht: jeweils die von Individuen und von Verbänden, Unternehmehmen und Organisationen zu Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediären (jeweils am Ende der Seite)
- meine Stellungnahme für den Digitale Gesellschaft e.V.
- eine erste Analys des Entwurfs: Von Hemm- und anderen Schwellen des Rundfunks auf seinem Weg ins Internet
- Plattformen, Oberflächen, Intermediäre: Konsultation zum Medienstaatsvertrag, auf Netzpolitik.org, 25.09.2018