Video-on-Demand Plattformen: die der Privatfunker kartellrechtlich untersagt, die öffentlich-rechtliche weiter offen

Die von ProSiebenSat.1 und RTL geplante Online-Video-Plattform „Amazonas“ ist auch im zweiten Anlauf am Kartellrecht gescheitert. Die Entscheidung über die VoD-Plattform von ARD, ZDF und TV-Produzenten unter dem Arbeitstitel „Germany’s Gold“ steht noch aus.

Amazonas

Am 8. August 2012 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Entscheidung des Bundeskartellamts. Im März 2011 hatte die Behörde RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und den Betrieb einer VoD-Plattform zu gründen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte dazu: „Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken.“ Sie verfügen über einen Marktanteil von 80 bis 90 Prozent, während ARD und ZDF auf nur jeweils 3 bis 6 Prozent kommen.

In der einen Monat zuvor ergangenen Begründung des Amtes hieß es: “Die Behörde ist zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass nur bei einer offenen, rein technischen Plattform die Vorteile durch die erhöhte Reichweite für Video-on-Demand-Angebote und die einfachere Navigation durch die Inhalte die auch dann noch bestehenden Nachteile für den Wettbewerb aufwögen. Die beteiligten Unternehmen waren jedoch nicht bereit, die geplante Plattform soweit zu öffnen. … Die nach dem derzeitigen Sachstand zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen würde darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen.”

Die beiden Sendergruppen hatten dagegen Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Die Richter haben die Entscheidung des Kartellamts nun bestätigt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. ZDNet führte die Einschätzung eines auf Kartellrecht und Medien spezialisierten Anwalts an, dass der Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht annehmen werde, da das OLG der Sache eine grundsätzliche Bedeutung abgesprochen habe.

Germany’s Gold

Dagegen hatte das Bundeskartellamt einer gemeinsamen Plattform von ARD, ZDF und Film- und Fernsehproduktionsfirmen unter dem Arbeitstitel „Germany’s Gold“ nach einer ersten Prüfung im November 2011 grünes Licht gegeben. Fusionsrechtlich erkannte die Behörde keine Probleme, da die Beteiligten auf den in Betracht kommenden Märkten keine beherrschende Stellung haben. Darüber hinaus sei zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot vorliegt. Diese Entscheidung wird in Kürze erwartet.

Initiiert wurde „Germany’s Gold“ von den kommerziellen Tochterunternehmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ZDF Enterprises und der WDR Mediagroup sowie dem Branchenverband Produzentenallianz. In der Onlinevideothek sollen Zuschauer gegen Abrufentgelte, Abonnements und werbefinanziert “Qualitätsinhalte aus 60 Jahren deutscher Fernsehgeschichte” abrufen können, wie ZDF-Intendant Markus Schächter laut FTD im April 2011 ankündigte. Damit werde ein zentrales deutsches Programmarchiv im Netz entstehen. “Es geht um die Perspektive, großes Geld im Video-on-Demand-Bereich zu verdienen”, so Schächter.

Michael Loeb, Geschäftsführer WDR Mediagroup, erklärte im Interview mit dem Digitalmagazin: „Unsere Aktivitäten sind die Konsequenz des 12. Rundfunkänderungstaatsvertrags und der VPRT-Beschwerde, wonach wir uns kommerziell im Markt bewegen sollen. Das tun wir im Fall von Germany’s Gold zu 100 Prozent. Dafür gilt im Gegenzug für die gebührenfinanzierten Inhalte im Netz das Werbeverbot.“

Auf den ersten positiven Entscheid des Bundeskartellamts hin wurde im April 2012 die Germany’s Gold Plattformgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin gegründet. Laut Handelsblatt halten darin ARD und ZDF über ihre kommerziellen Töchter mit jeweils 33 Prozent die Mehrheit. Weitere 17 Prozent gehören dem Münchener Filmproduzenten und ehemaligen Kirch-Vize Jan Mojto („Borgia“), der die Filmbibliothek von Leo Kirch besitzt. Weitere insgesamt 17 Prozent entfallen auf eine Reihe von TV-Produzenten wie Brainpool („Stefan Raab“), Ziegler Film („Mordkommission Istanbul“), Schmidtz Katze („In Darkness“), NdF („Bergdoktor“) und Studio Hamburg („Rote Rosen“), eine Tochter des NDR. Geschäftsführer der Germany’s Gold GmbH sind Jochen Kröhne and Antoine Schmidt-Roy.

Der jüngste Gerichtsbescheid in Sachen „Amazonas“ sei nicht präjudizierend für die etwaige Freigabe von „Germany’s Gold“, zitierte der Tagesspiegel eine Kartellamtssprecherin. Der Ausgang dieser Prüfung sei „noch völlig offen“.

Für die Anfangsinvestition im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich sollen keine Rundfunkgebühren eingesetzt werden, sondern Mittel der Produktions- und Verwertungsunternehmen der öffentlich-rechtlichen Sender. Dennoch wird die Frage nicht ausbleiben: „Warum sollten Nutzer für Videos zahlen, die durch Zahlung der Rundfunkgebühren mitfinanziert wurden?“

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